Jahresabschluss Seligenstadt

Die Erstellung von Jahresabschlüssen ist ein zentraler Bestandteil unserer Tätigkeit. Kaufleute und Gewerbetreibende sind laut Handels- und Steuergesetz verpflichtet, einmal pro Jahr einen Jahresabschluss zu erstellen. Wesentliche Ziele von Jahresabschlüssen sind die Feststellung der tatsächlichen Vermögensverhältnisse sowie die exakte Beurteilung der Ertragslage. Sie bilden die Grundlage zur Besteuerung und müssen so gestaltet sein, dass Kapitalgeber, Gläubiger, Mitarbeiter und Staat eindeutig über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens informiert werden.

Neben der Bilanz ist eine Gewinn- und Verlust-Rechnung erforderlich, welche die Erlöse und Aufwendungen im aktuellen Abschlussjahr widerspiegelt.
Eine Bilanz muss bei Beginn der Geschäftstätigkeit und am Ende jedes Geschäftsjahres erfolgen. Der Gesetzgeber fordert alle Listen und Unterlagen in deutscher Sprache und in Euro.

Im Rahmen der Erstellung von Jahresabschlüssen bieten wir Ihnen, unabhängig von der Unternehmensform, folgende Dienstleistungen an:

  • Eröffnungsbilanz
  • Zwischenbilanz
  • Handelsbilanz
  • Steuerbilanz
  • Elektronische Bilanz
  • Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR)
  • Veröffentlichung im Bundesanzeiger

Gern übernehmen wir die Prüfung und Auswertung Ihres Jahresabschlusses, beispielsweise hinsichtlich der Ergebnisoptimierung. Falls Sie Interesse an der Erstellung von Jahresabschlüssen haben, stehen wir Ihnen jederzeit für ein unverbindliches Beratungsgespräch zur Verfügung.

Wir freuen uns auf ein gemeinsames erfolgreiches Steuerprojekt mit Ihnen!