DATEV Unternehmen online

Mit DATEV können wir die Buchhaltungsarbeiten für Ihr Unternehmen online gestalten. Hierfür wird die Software DATEV Unternehmen Online (UNO) verwendet. Zum Beispiel können Informationen zu Löhnen und Gehältern erfreulich unkompliziert zur Bearbeitung übermittelt und nach Bearbeitung bereitgestellt werden. Wir können unter anderem auch Ihr Kassenbuch und Banktransfers auf Onlinebasis abwickeln, Belege übermitteln, Meldungen erstellen und verschicken, Steuerangelegenheiten regeln und vieles mehr. Mit unserer Unterstützung können Sie UNO für Ihr Unternehmen komplikationslos nutzen und auf ein Niveau verlagern, das hohe Ansprüche erfüllt und jederzeit Einblick in Ihr Rechnungswesen bietet.

Dadurch generieren wir Ihnen eine Reihe von überzeugenden Vorteilen

  • rasche Abwicklung der Buchhaltungsarbeiten
  • keine materielle Archivierung von Dokumenten
  • papierlose Kommunikation

Der Austausch von persönlichen und finanztechnischen Daten über DATEV ist absolut sicher

DATEV setzt auf eine verschlüsselte Übertragung aller sensiblen Daten. Neben aller Funktionalität ist dies ein weiterer Vorteil des Systems, der im Zeitalter der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung der EU, seit 25. Mai 2018 in Kraft getreten) essentiell ist. Auch Ihre Mitarbeiter werden die professionelle Datenübertragung für eine korrekte Abrechnung schätzen.

Erfahren Sie hier die neuen Informationen zu Verification of Payee (VoP) bei der Nutzung von DATEV Zahlungsverkehr.

Wir haben Sie bereits zum Thema „Verification of Payee (VoP)“ informiert. VoP bedeutet, dass ab 5. Oktober 2025 aufgrund einer EU-Verordnung eine Empfängerüberprüfung bei SEPA-Überweisungen stattfindet. Lesen Sie zu den gesetzlichen Vorgaben und zum Ablauf bitte unbedingt die Informationen, die wir Ihnen im DATEV Hilfe-Center (www.datev.de/hilfe) im Dokument Verification of Payee (VoP) bei SEPA-Überweisungen (Dok.-Nr. 1038957) bereitgestellt haben.

Hinweis: Es gibt vereinzelt Banken, bei denen zum 5. Oktober 2025 aus technischen Gründen keine Zahlungen mit Empfängerüberprüfung eingereicht werden können. Welche Banken das sind und wie Sie damit umgehen, erfahren Sie im Dokument Empfängerüberprüfung (Verification of Payee) bei Banken (Dok.-Nr. 1048045).

Im Programm DATEV Zahlungsverkehr wurden aufgrund dieser Vorgabe Programmanpassungen vorgenommen. Hier ändert sich auch der Ablauf in Ihrem Zahlprozess. Details dazu finden Sie im Dokument DATEV Zahlungsverkehr – Änderungen im Zuge der Empfängerüberprüfung (VoP) (Dok.-Nr. 1039700). In diesem Dokument finden Sie auch ein Klick-Tutorial, welches Sie durch den neuen Prozess führt.

  • Installieren Sie das Service-Release 11.22 von DATEV Zahlungsverkehr, das am 4. September 2025 bereitgestellt wurde. Achtung: Das Service-Release muss bis spätestens 1. Oktober 2025 installiert werden. Ältere Versionen werden ab 1. Oktober 2025 abgeschaltet.
  • Falls noch nicht geschehen, stellen Sie auf EBICS 3.0 um. Details zur Umstellung finden Sie in folgendem Dokument: Dok.-Nr. 1037786
  • Um die Empfängerüberprüfung mit den DATEV-Programmen nutzen zu können, gibt es technische Voraussetzungen. Diese finden Sie in folgendem Dokument: Dok.-Nr. 1048045

Auf unserer Internet-Seite go.datev.de/vop haben wir die wichtigsten Informationen zum Thema Verification of Payee zusammengestellt.

Wenn Sie darüber hinaus noch Fragen zum Thema haben, kontaktieren Sie uns bitte per Servicekontakt oder schreiben Sie uns eine E-Mail an vop@service.datev.de mit dem Betreff „Zahlungsverkehr: Verification of Payee“.

Wir freuen uns auf ein gemeinsames erfolgreiches Steuerprojekt mit Ihnen!